Fitnessstudio muss Beiträge wegen Schließung zurückzahlen
Das LG Osnabrück hat entschieden, dass Fitnessstudios, die die Mitgliedsbeiträge auch während ihrer behördlich aufgrund der Corona-Pandemie angeordneten Schließung weiter eingezogen haben, diese zurückerstatten müssen (LG Osnabrück, Urteil vom 09.07.2021, Az. 2 S 35/21). Alles was Sie zu dieser Entscheidung in zweiter Instanz wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag! Sachverhalt Der Kläger hatte mit dem beklagten Fitnessstudio einen Mitgliedsvertrag über 24 Monate geschlossen. Aufgrund behördlicher Anordnung musste das Fitnessstudio vom 16.03.2020 bis zum 04.06.2020 […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 29. Juli 2021