Das GwG – Was ist zu tun?
Wer wird durch das GwG verpflichtet? Das GwG regelt in § 2 Abs. 1 ausführlich, wen es verpflichtet. Dazu gehören unter anderem Kredit- und Finanzinstitute, Versicherungsunternehmen und -Vermittler, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Immobilienmakler und Glücksspieldienste. Welche Sorgfaltspflichten haben die Verpflichteten? Wenn die Verpflichteten die Auffälligkeiten bei Kunden entdecken, müssen sie diese gem. § 43 GwG melden. Verdächtig für Geldwäsche sind zum Beispiel sehr hohe Bareinzahlungen, Lagerung oder Transport großer Bargeldbeträge und eine große Zahl unterschiedlicher […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 29. Januar 2020