BGH zum Identitätsdiebstahl
Der BGH (Urt. v. 06.06.2019 – I ZR 216/17) musste über die Auswirkungen von einem Identitätsdiebstahl entscheiden, weil die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. gegen den Betreiber eines E-Mail-Dienstes klagte, der unberechtigte Zahlungsaufforderungen versendete und zur Durchsetzung der Forderungen ein Inkassounternehmen beauftragte. Zu den Forderungen kam es, weil ein Identitätsdiebstahl stattgefunden hat und der betroffene Verbraucher den „ProMail“-Vertrag nie selbst abgeschlossen hat – daraus ergibt sich nun ein Unterlassungsanspruch aus § 3 Abs. 1, § 5 Abs. […]
-
Guido Kluck, LL.M.
- 27. Februar 2020