Künast muss Beschimpfungen hinnehmen
In seinem aktuell viel umstrittenen Beschluss entschied das Landgericht Berlin (9. September 2019, Az. 27 AR 17/19), dass Renate Künast die jüngsten Beschimpfungen bei Facebook gegen sie als Meinungsäußerungen hinnehmen muss. Grundsätzlich gilt, dass Beschimpfungen als Beleidigung strafbar sind. Bezüglich der Äußerungen, die gegen die ehemalige Bundeslandwirtschaftsministerin und Bundestagsabgeordnete Künast getätigt wurden, hat das Landgericht Berlin einem für viele nicht nachvollziehbaren Beschluss erlassen. Was war geschehen? In der Entscheidung ging es vor allem darum, wie […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 1. Oktober 2019