Warning: session_start(): Cannot start session when headers already sent in /var/www/html/includes/auth.inc.php on line 2

Grönemeyer siegt

Guido Kluck, LL.M. | 15. Oktober 2019

Der „Welt“-Chefredakteur muss eine falsche Behauptung über den Künstler Herbert Grönemeyer öffentlich korrigieren. Der bekannte Journalist Ulf Porschardt twitterte öffentlich, dass Grönemeyer sich nach London abgesetzt habe, um seine Steuerlast zu drücken.


Dies wollte Grönemeyer nicht auf sich sitzen lassen und schaltete seinen Anwalt ein. Porschardt korrigierte seinen Tweet, eine Entschuldigung blieb jedoch aus.

Wie kam es zu dem Tweet gegen Grönemeyer?

Der Tweet wurde von Porschardt nach einem Konzert Grönemeyers gepostet, nachdem Grönemeyer von vielen Menschen für seinen Einsatz gegen Rassismus gelobt wurde. Porschardt nahm dies zum Anlass über Grönemeyer zu twittern. Wörtlich heißt es in dem Tweet: „Besonders witzig von jemand der in London vor unseren Steuersätzen geflüchtet ist.“

Wie ist dies rechtlich zu bewerten?

Grundsätzlich ist jeder in seiner Meinungsfreiheit und Meinungskundgabe geschützt. Darunter fallen auch brisante Meinungen und brisante Arten, seine Meinung zu äußern.

 Problematisch ist es jedoch dann, wenn unwahre Tatsachen behauptet werden. Oder sich die Meinung an der Grenze der unzulässigen Schmähkritik befindet.

In diesem Fall handelte es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung, da – wie der Autor des Tweets dann selbst korrigierte – offensichtlich und dem Beweis zugänglich war, dass Herbert Grönemeyer seinen Wohnsitz und auch seinen Steuersitz in Deutschland hat. Für die Verbreitung solch unwahrer Tatsachenbehauptungen gibt es jedoch in der Regel keinen Grund, der die Aussage rechtfertigen könnte. Daher handelt es sich bei den allermeisten unwahren Tatsachenbehauptungen um Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit tritt in diesen Fällen hinter das individuelle Persönlichkeitsrecht.

Rechtsanwalt von Grönemeyer schaltete sich ein

Grönemeyer ließ Porschardt daher durch seinen Anwalt zur Richtigstellung auffordern. So twitterte er im Anschluss unter dem Stichwort Richtigstellung: „Hierzu stelle ich richtig: Herr Grönemeyer hat seinen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland. Seine frühere Entscheidung, nach London zu ziehen, hatte keinerlei steuerlichen Gründe.“

Neben der Richtigstellung hat der Redakteur auch eine Unterlassungserklärung abgegeben, die mit dem Briefkopf des Axel-Springer-Verlags versehen war.

Wie sind Tweets einzuordnen?

Der Fall wirft vor allem juristische Fragen dahingehend auf, ob ein Tweet eines Journalisten wie ein Zeitungsartikel zu bewerten ist. Da die Unterlassungserklärung jedoch mit dem Briefkopf des Verlages versehen war, liegt die Annahme nahe. Dass ein Chefredakteur einer großen deutschen Tageszeitung per Tweet entschuldigen muss, sei ein Novum, so Christian Schertz, Rechtsanwalt von Herbert Grönemeyer.

Sollten auch Sie einmal Opfer von unwahren Tatsachenbehauptungen werden, sollten Sie diese nicht auf sich sitzen lassen. Wir unterstützen und beraten Sie gerne in Fällen dieser Art. Melden Sie sich einfach unverbindlich bei uns, wir sind für Sie da!



Notice: Trying to access array offset on value of type bool in /var/www/html/blog/wp-content/plugins/advanced-custom-fields-pro/includes/api/api-template.php on line 471

Jetzt teilen:


Notice: Trying to access array offset on value of type bool in /var/www/html/blog/wp-content/themes/unify-lwp/functions.php on line 273

Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS


Notice: Undefined variable: pdo in /var/www/html/cta-werbung.php on line 20

Fatal error: Uncaught Error: Call to a member function query() on null in /var/www/html/cta-werbung.php:20 Stack trace: #0 /var/www/html/blog/wp-content/themes/unify-lwp/single.php(279): include() #1 /var/www/html/blog/wp-includes/template-loader.php(106): include('/var/www/html/b...') #2 /var/www/html/blog/wp-blog-header.php(19): require_once('/var/www/html/b...') #3 /var/www/html/blog/index.php(17): require('/var/www/html/b...') #4 {main} thrown in /var/www/html/cta-werbung.php on line 20