Widerruf von Matratzenkäufen möglich!
Der BGH bestätigt: Ein Widerruf ist auch bei Matratzen wirksam erklärbar, da diese entgegen der Ansicht des Verkäufers keine Hygieneartikel darstellen. Worum geht es? Eine Privatperson hat eine Matratze gekauft, ausgepackt und ausprobiert. Er entschied sich, diese nicht erhalten zu wollen und forderte das Unternehmen dazu auf, eine Spedition für den Rückversand zu beauftragen. Dieses aber weigerte sich. In seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat das Unternehmen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Rückgabe von Matratzen als […]
-
Guido Kluck, LL.M.
- 17. Juli 2019