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Save the Date: Die Rücksendekosten kann der Verbraucher ab 13.06.2014 tragen

Guido Kluck, LL.M. | 8. Januar 2014

Auf diesem Wege dürfen wir unseren Lesern zunächst ein gesundes neues Jahr verbunden mit den besten Wünschen für den persönlichen und beruflichen Weg wünschen.

Das neue Jahr ist erst wenige Tage alt und die bereits im Oktober 2011 durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union erlassene Richtlinie der Verbraucher (RL 2011/83/EU) rückt ins Visier von Online-Händlern und Verbrauchern, da sie ab dem 13. Juni 2014 einschneidende Änderungen für den Online-Handel mit sich bringen kann. Ziel der Richtlinie ist es insbesondere eine Vollharmonisierung zu erreichen, die abweichende nationale Regelungen nicht zulässt, so dass grenzüberschreitende Vertragsabschlüsse einheitlichen Regelungen unterliegen und damit vereinfacht werden.

Mit dieser Regelung geht für Online-Händler insbesondere die Pflicht einher eine aktuelle Widerrufsbelehrung zu verwenden, welche die ab dem 13. Juni 2014 geltenden gesetzlichen Regelungen berücksichtigt.

Nach den ab diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen beträgt die Widerrufsfrist bei fehlender oder nicht ordnungsgemäßer Belehrung nach der Richtlinie dann einheitlich zwölf Monate nach Ablauf der ursprünglichen Widerrufsfrist, d.h. regelmäßig 12 Monate und 14 Tage nach Erhalt der Ware.

Verbraucher profitieren darüber hinaus von erweiterten Informationspflichten der Unternehmer (z.B. über Lieferbeschränkungen im Online-Handel) und von den Vorgaben, dass keine übermäßigen Entgelte für die Nutzung von Zahlungsmitteln und für Anrufe bei einer Kundendienst-Hotline verlangt werden dürfen.

Aber auch zum Vorteil der Unternehmer gibt es Änderungen durch die neue gesetzliche Regelung. Abweichend von der derzeit noch geltenden deutschen Rechtslage müssen Verbraucher künftig im Fall des Widerrufs nicht mehr ausreichend sein, die bestellte Ware einfach zurückzusenden. Verbraucher müssen künftig zusätzlich den Widerruf ausdrücklich erklären, beispielsweise unter Verwendung eines Formblattes.

Zusätzlich können Online-Händler die Rücksendekosten durch die Widerrufsbelehrung auf die Verbraucher abwälzen oder sich freiwillig bereiterklären diese auch zukünftig zu tragen. Hier kommt es dann auf die vorgehaltene vertragliche Regelung innerhalb der Widerrufsbelehrung an. Der Online-Händler hat die Rücksendekosten zukünftig jedoch in jedem Fall auch dann zu tragen, wenn er den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über die Pflicht zur Tragung der Kosten informiert hat.

Durch diese Gestaltungsmöglichkeit wird es wahrscheinlich ab dem 13. Juni 2014 zu unterschiedlichen Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrungen bei Online-Händlern kommen. Nach einer dem Nachrichtenmagazin Spiegel vorliegenden Untersuchung der Universität Regensburg planen drei Viertel der Online-Händler die Kosten der Warenrücksendung auf den Verbraucher abzuwälzen. Demgegenüber haben sich einige Big-Player im Online-Handel bereits dahingehend eingelassen, dass sie auch über den 13. Juni 2014 hinaus die Rücksendekosten tragen wollen.

Ob großer oder kleiner Online-Shop. In jedem Fall bedarf es ab dem 13. Juni 2014 ggf. einer Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in jedem Fall einer Anpassung der Widerrufsbelehrung, um seine Kunden ordnungsgemäß zu informieren und auch um Abmahnungen von Wettbewerbern vorzubeugen. Ein entsprechendes Muster wurde bereits am 27. September 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

 

Aus diesem Grunde dürfen wir Ihnen nachfolgend das mit Datum 13. Juni 2014 in Kraft tretende Muster nachfolgend vorstellen.

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag [1].

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [2] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.[3]

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.[4]

[5]

[6]

 

Gestaltungshinweise:

 

[1] Fügen Sie einen der folgenden in Anführungszeichen gesetzten Textbausteine ein:

 

a) im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder eines Vertrags über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, von Fernwärme oder von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden:

„des Vertragsabschlusses.“

b) im Falle eines Kaufvertrags:

„, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.“

c) im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden:

„, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.“

d) im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken:

„, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.“

e) im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg:

„, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.“

 

[2] Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse ein.

 

[3] Wenn Sie dem Verbraucher die Wahl einräumen, die Information über seinen Widerruf des Vertrags auf Ihrer Webseite elektronisch auszufüllen und zu übermitteln, fügen Sie Folgendes ein:

„Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [Internet-Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.“

 

[4] Im Falle von Kaufverträgen, in denen Sie nicht angeboten haben, im Fall des Widerrufs die Waren selbst abzuholen, fügen Sie Folgendes ein:

„Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.“

 

[5] Wenn der Verbraucher Waren im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten hat:

a) Fügen Sie ein:

— „Wir holen die Waren ab.“ oder

— „Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an … uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.“

b) Fügen Sie ein:— „Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.“;— „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.“;— Wenn Sie bei einem Fernabsatzvertrag nicht anbieten, die Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen und die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können: „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von … EUR [Betrag einfügen].“, oder wenn die Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können: „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa … EUR [Betrag einfügen] geschätzt.“ oder— wenn die Waren bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind: „Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab.“

c) Fügen Sie ein: „Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.“

 

[6] Im Falle eines Vertrags zur Erbringung von Dienstleistungen oder der Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, oder von Fernwärme fügen Sie Folgendes ein:

„Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser/Gas/ Strom/Fernwärme [Unzutreffendes streichen] während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“

 

 

Sämtliche Änderungen sind im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 58 nachzulesen.

WK LEGAL ist eine auf das Wirtschaftsrecht und insbesondere den Bereich der Neuen Medien spezialisierte Kanzlei und berät Online-Händler bei der Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Regelungen. WK LEGAL bietet Online-Shop-Betreibern darüber hinaus weitere Beratungspakete an, die neben einer korrekten Widerrufsbelehrung die fundierte Rechtsberatung in allen für Online-Händler relevanten Bereichen anbietet.


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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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