Update zur Abmahnbarkeit von DSGVO-Verstößen
Das Thema Abmahnbarkeit von DSGVO-Verstößen ist immer noch sehr aktuell und […]
Die Kanzlei Rasch aus Hamburg mahnt aktuell vermehrt das Musik-Album „M-TV Unplugged in New York“ der Sportfreunde Stiller für die Universal Music GmbH ab. Gegenstand dieser Abmahnungen ist eine geltend gemachte Urheberrechtsverletzung aufgrund des Verbreitens des urheberrechtlich geschützten Werkes in sog. P2P- oder Filesharing-Netzwerken.
Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung unterbreitet die Kanzlei Rasch für ihre Mandantin ein Vergleichsangebot zur Abgeltung des entstandenen Schadens in Höhe von insgesamt EUR 1.200,00. Darüber hinaus wird von Betroffenen verlangt sich mit der mitgelieferten Unterlassungserklärung strafbewehrt zu unterwerfen.
Insbesondere die mitgelieferte Unterlassungserklärung stellt für Betroffene einen erheblichen Einschnitt dar. Die mitgelieferte Unterlassungserklärung ist wenig bestimmt und sehr weit gefasst, so dass die Rechte der Betroffenen eingeschränkt werden.
Betroffenen ist dringend zu empfehlen die abverlangte Unterlassungserklärung, aufgrund der nicht zu unterschätzenden 30jährigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung, nicht mittels der übersandten Vorgabe abzugeben, sondern diese nur hinsichtlich des tatsächlich geltend gemachten Verstoßes abzugeben.
WK LEGAL vertritt eine Vielzahl an Mandanten in sog. Filesharing-Abmahnungen auf der Basis eines besonderen Angebotes, welches Sie unter http://www.kwblog.de/abmahnung-erhalten-unverbindliche-ersteinschatzung abrufen können.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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