Warning: session_start(): Cannot start session when headers already sent in /var/www/html/includes/auth.inc.php on line 2

JP Trading Enterprises UG Inkasso

Guido Kluck, LL.M. | 14. August 2019

Was ist JP Trading Enterprises? Und muss ich die Forderung bezahlen?

Diese Fragen stellen sich in den letzten Wochen viele Amazon-Kunden. Sie hatten vor ungefähr einem Jahr eine Lizenz bei der UG gekauft und sollen nun zuzüglich zur offenen Forderung noch Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 83,54 € zahlen. Ist die Forderung berechtigt?

Was genau ist passiert?

Amazon-Kunden berichten, dass sie letztes Jahr eine Softwarelizenz bei JP Trading Enterprises UG erworben haben. Der von den Kunden gezahlte Kaufpreis wurde im Frühjahr 2019 auf das Konto der Kunden zurückgebucht. Daraufhin schickte JP Trading Enterprises ein Schreiben raus, in die Rückbuchung als technisches Problem beschrieben wurde und die Kunden zur Zahlung aufgefordert wurden. Wer dieses Schreiben nicht ernst genommen hat, kriegt nun ein Schreiben von „JUSLEGAL“ mit einer Inkasso-Forderung. Sie sollen neben der offenen Forderung aus dem Kaufvertrag noch 83,54 € für die entstandenen Anwaltsgebühren bezahlen.

Müssen die Kunden die Forderung JP Trading Enterprises UG begleichen?

Fakt ist, dass die Kunden letztes Jahr einen Vertrag mit der UG geschlossen haben und Geld, dass ihnen ungewollt überwiesen wurde, nicht behalten dürfen. Grundsätzlich sind also sowohl die Forderung als auch die Anwaltsgebühren zu bezahlen.

Andererseits wirkt die ganze Aktion etwas dubios. Erst wird Kunden Geld gutgeschrieben und dann per Anwalt von hunderten Kunden eingefordert? Das klingt eher nach Abzocke als Seriosität. Auch in dem Schreiben selbst sind einige rechtliche Ungereimtheiten zu finden, die den Gesamteindruck nicht gerade aufbessern.

Da die Rückbuchung des Geldes über Amazon erfolgte, muss auch die Abwicklung durch Amazon erfolgen. Betroffene Kunden sollten keine direkte Zahlung an die JP Trading Enterprises leisten, sondern unverzüglich Amazon kontaktieren. Unter „Hilfe“ finden sie eine Möglichkeit, sich kostenlos von Amazon anrufen zu lassen. Der Konzern weiß über die Masche Bescheid und will sich für seine Kunden einsetzen.

Über die Berechtigung der geforderten Summe, vor allem der Rechtsanwaltsgebühren, kann pauschal keine Aussage getroffen werden. Das Verhalten der JP Trading Enterprises könnte rechtsmissbräuchlich sein. Das muss allerdings im Einzelfall geprüft werden.

Bei Fragen zu der Forderung können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir entwickeln zusammen mit Ihnen eine geeignete Verteidigungsstrategie.


Notice: Trying to access array offset on value of type bool in /var/www/html/blog/wp-content/plugins/advanced-custom-fields-pro/includes/api/api-template.php on line 471

Jetzt teilen:


Notice: Trying to access array offset on value of type bool in /var/www/html/blog/wp-content/themes/unify-lwp/functions.php on line 273

Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS


Notice: Undefined variable: pdo in /var/www/html/cta-werbung.php on line 20

Fatal error: Uncaught Error: Call to a member function query() on null in /var/www/html/cta-werbung.php:20 Stack trace: #0 /var/www/html/blog/wp-content/themes/unify-lwp/single.php(279): include() #1 /var/www/html/blog/wp-includes/template-loader.php(106): include('/var/www/html/b...') #2 /var/www/html/blog/wp-blog-header.php(19): require_once('/var/www/html/b...') #3 /var/www/html/blog/index.php(17): require('/var/www/html/b...') #4 {main} thrown in /var/www/html/cta-werbung.php on line 20