Auskunft bei schlechter Bewertung: Jetzt auch vom E-Mail-Anbieter!
Negative Bewertungen können für kleine und mittelständische Unternehmen existenzielle Folgen haben. Wenn die Identität der kritischen Verfasser anonym bleibt, stellt sich die Praxisfrage: Wie komme ich an die Daten, die ich für eine Unterlassungs- oder Schadensersatzklage brauche? Eine richtungsweisende Entscheidung des Landgerichts München I hat hierzu neue Maßstäbe gesetzt: Unter bestimmten Voraussetzungen müssen selbst E‑Mail‑Anbieter Auskunft über Kontoinhaber geben – selbst wenn die bewertende Äußerung nicht über ihren Dienst veröffentlicht wurde. In diesem Beitrag erläutern […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 13. Oktober 2025