Außerordentliche fristlose Kündigung – Nichtzahlung erhöhter Betriebskosten und die Folgen
Der BGH hat mit Urteil vom 18. Juli 2012 – Az. VIII ZR 1/11 – entscheiden, dass einseitig durch den Vermieter erhöhte Vorauszahlungen auf die Betriebskosten eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen können, wenn der Mieter nicht zahlt. Der Vermieter muss den Mieter nicht zuvor im Wege der Zahlungsklage in Anspruch nehmen und rechtskräftig zur Zahlung der Erhöhungsbeträge verurteilen lassen, entschieden die Richter. Im beurteilten Fall war es so, dass der Mietzins sich aus einer Grundmiete […]
- Hagen Zeitz, LL.M.
- 17. September 2012