Fahrzeugmangel – Kein Rücktritt bei vorangegangener Kfz-Reparatur
Das liebste Fortbewegungsmittel der Bundesbürger wird nicht nur direkt beim Hersteller, Vertragshändler oder „von privat“ im Rahmen eines Verkaufsgesprächs erworben. Nein. Das Auto wird längst auch via Internet – sprich online – begutachtet und ge- beziehungsweise verkauft. Da hier eine eingehende Besichtigung oder eine Probefahrt nicht realisierbar sind, wird der ein oder andere Mangel erst nach Vertragsschluss entdeckt. Streit scheint vorprogrammiert. Neben der Mangelbeseitigung hat der Käufer grundsätzlich die Möglichkeit des Rücktritts, der Kaufpreisminderung oder […]
- Hagen Zeitz, LL.M.
- 18. Januar 2013