Auskunft bei schlechter Bewertung: Jetzt auch vom E-Mail-Anbieter!
Negative Bewertungen können für kleine und mittelständische Unternehmen existenzielle Folgen haben. Wenn die Identität der kritischen Verfasser anonym bleibt, stellt sich die Praxisfrage: Wie komme ich an die Daten, die ich für eine Unterlassungs- oder Schadensersatzklage brauche? Eine richtungsweisende Entscheidung des Landgerichts München I hat hierzu neue Maßstäbe gesetzt: Unter bestimmten Voraussetzungen müssen selbst E‑Mail‑Anbieter Auskunft über Kontoinhaber geben – selbst wenn die bewertende Äußerung nicht über ihren Dienst veröffentlicht wurde. In diesem Beitrag erläutern […]
- 
                  
				  
                      
                      Guido Kluck, LL.M.                    
                 - 13. Oktober 2025