Update bei der Quellensteuer für Google-Werbung
Vor kurzer Zeit wurde bekannt, dass von deutschen Unternehmern, die Werbung bei Google und anderen Unternehmen schalten, über § 50a EstG eine 15-prozentige Quellensteuer auf Ihre Werbeausgaben zahlen sollen. Die Ausgaben für die Online-Werbung sollten nicht mehr als Betriebsausgaben, sondern als Entgelt für die Nutzung der Google-Algorithmen gewertet werden. Daher wurden verschiedene Unternehmen von überwiegend bayerischen Finanzämtern aufgefordert, Steuern nachzuzahlen. Die Quellensteuer soll sogar bis zu sieben Jahre rückwirkend verlangt worden sein. Da es dabei […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 1. April 2019