Keine Urheberrechtsverletzung durch Google-Bildersuche
Der Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 29.04.2010 (Az. I ZR 69/08) entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden. Die Wiedergabe von Vorschaubildern ist ein Eingriff in das Recht des Urhebers gemäß § 19a UrhG seine Werke öffentlich zugänglich zu machen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes ist dieser Eingriff nicht rechtswidrig, weil Google dem Verhalten der Klägerin entnehmen durfte, diese sei mit der […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 29. April 2010