Urteil gegen WinChance24
Bereits in der Vergangenheit berichteten wir über die unseriösen Geschäftsmodelle einiger Lotto- und Gewinnspielfirmen. Dabei gehen die Betreiber trotz des Verbots der unerlaubten Telefonwerbung so vor, dass sie Kunden anrufen und unabhängig von deren Reaktion am Telefon anschließend behaupten einen Vertrag geschlossen zu haben. Sämtliche notwendigen Daten, inklusive der jeweiligen Kontoverbindungen, liegen derartigen Firmen aufgrund des Ankaufs von Datenbeständen bereits vor, so dass es auf eine Auskunft des Verbrauchers nicht mehr wirklich ankommt. Die Betroffenen […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 1. Juni 2010