Maximal 100 Euro Abmahnkosten bei erstmaliger Filesharing-Abmahnung
In einem Urteil vom 1. Februar 2010 hat das AG Frankfurt a.M. (30 C 2353/09-75) entschieden, dass im Falle einer erstmaligen Abmahnung und einem einfach gelagerten Fall mit nur unerheblichen Rechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die gesetzliche Norm des §97a Abs.2 UrhG anzuwenden ist und somit die Abmahnkosten lediglich in Höhe von EUR 100,00 begründet sind. In dem von dem Amtsgericht Frankfurt a.M. zu entscheidenden Fall lag ein Fall vor, in welchem der Abgemahnte erstmalig […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 27. April 2010