BGH: Keine öffentliche Wiedergabe bei 70-Zeichen-URL
Der BGH urteilte, ein ursprünglich urheberrechtswidrig im Internet veröffentlichtes Bild ist nicht mehr öffentlich zugänglich, wenn es nur noch durch Eingabe der korrekten Adresse gefunden werden kann. Denn dann liegt auch bei einer 70-Zeichen URL keine öffentliche Wiedergabe vor (BGH, Urteil vom 27.05.2021 – I ZR 119/20). Alles was Sie zu dieser Entscheidung wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel! Sachverhalt Ein Berufsfotograf verlangte von einem Nutzer von Ebay-Kleinanzeigen eine Vertragsstrafe, da der Verkäufer auf Kleinanzeigen […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 9. September 2021