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Es wird über ein Allgemeines Impfregister debattiert, doch Datenschützer sind sich einig und warnen vor einer Registerführung, da es viele datenschutzrechtliche Bedenken gibt.
Alles was Sie zu diesem Thema wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag!
Unter einem Impfregister versteht man eine Auflistung von Impfdaten, dass den Impfstatus aller Menschen in Deutschland erfassen soll. Dadurch soll ein besser Überblick und die Kontrolle einer evtl. Impfpflicht geschaffen werden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte so ein Register in der Corona-Pandemie angeregt. In Österreich gibt es so ein Register schon.
Viele fragen sich, ob ein allgemeines nationales Impfregister rechtlich überhaupt möglich ist. Hier können wir ganz klar antworten, dass es grundsätzlich möglich wäre. Dabei wird u.a. vorgesehen, dass die geplante Kontrolle durch einen Abgleich des Melderegisters mit dem Impfregister möglich sein soll, damit beispielsweise auch die Polizei bei Einsätzen den Impfstatus überprüfen kann. Hier sehen wir aber deutliche datenschutzrechtliche Hürden.
Ein datenschutzrechtlicher Aspekt, der uns starke Bedenken bereitet ist, dass die Verwaltung bei einem verpflichtenden Impfregister die Impfdaten selber zusammen suchen müsste. Hier müsste wie gesagt, ein Abgleich mit den personenbezogenen Daten (u.a. Melderegister) vorgenommen werden, die dann wiederum dem Impfregister angehängt werden müsste. Dass das nicht dem ursprünglichen Zweck eines Melderegisters entspricht, ist eindeutig. Ferner könnte die Verwaltung über einen Abgleich der Daten der kassenärztlichen Vereinigungen oder der Impfzentren an die Impfdaten gelangen. Auch hier stünden datenschutzrechtliche Bedenken entgegen.
Sollte eine Impfpflicht und dann auch noch zu Kontrolle, ein Impfregister kommen, sind tausende Klagen von Impfgegnern zu erwarten. Viele Menschen fühlen sich vom Staat bevormundet und Maßnahmen kamen teilweise „über Nacht“. So wie der Genesenenstatus plötzlich von sechs auf drei Monate verkürzt wurde. Das ist allerdings rechtswidrig gewesen, aber dazu an anderer Stelle.
Auch in Österreich sind tausende Klagen anhängig. Aussicht auf Erfolg sehen wir hier aber nur, wenn die Klagen rechtlich gut begründet sind. Haben Sie daher Fragen zum Thema Impfpflicht und benötigen rechtliche Beratung, melden Sie sich bei uns!
Das Ziel und der Zweck der Zentralisierung von Impfdaten soll die Bekämpfung der Corona-Pandemie und damit dem Schutz vulnerabler Gruppen dienen. Jedoch dauert die Einführung eines Impfregisters mit Sicherheit mehrere Jahre, sodass die Zentralisierung der Daten keinen positiven Direkteffekt auf die aktuelle Lage hätte. Dass man davon ausgeht, dass wieder eine Welle bevorsteht, ist jedoch auch nur Spekulation, sodass wir auch hier rechtliche Schwachstellen sehen. Sollte es zu einer Impfpflicht kommen, wäre daher aus unserer Sicht eher eine stichprobenhafte Kontrolle möglich, als eine Kontrolle durch ein Impfregister.
Deutschland schaut nach Österreich und wägt ab, ob eine Impfpflicht und damit ein Impfregister überhaupt kommen soll. Rechtliche Bedenken bestehen nicht nur in datenschutzrechtlicher Sicht. Auch ist jetzt fraglich, ob eine Impfpflicht in Zukunft überhaupt einer rechtlichen Überprüfung stand halten wird. Wie sich gezeigt hat, ist die Corona-Pandemie dynamisch und durch die verschiedenen Varianten und Subtypen nicht vorhersehbar. Damit ist die Erstellung eines Impfregisters rechtlich sehr unsicher, da es nicht auf einem rechtssichereren Fundament gebaut ist. Klagen gegen eine Impfpflicht und ein Impfregister haben bei einer rechtlich einwandfreien Begründung Aussicht auf Erfolg. Allein der pauschale Vorwurf, dass es nicht „verfassungsgemäß“ sei, reicht hier jedoch nicht. Daher empfehlen wir Ihnen sich von einem erfahrenen Team beraten zu lassen. Auf europäischer Ebene könnten die Chancen vielleicht sogar besser stehen, den Rechtsstreit für sich zu gewinnen und sich gegen eine eventuelle Impfpflicht und ein Impfregister zu wehren.
Sie haben Fragen zum Thema Impfpflicht und Impfregister? Melden Sie sich bei uns! Unser spezialisiertes Team steht Ihnen gerne schnell und unkompliziert zur Seite und berät sie gern.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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