Diebstahl von und aus dem Müll

Guido Kluck, LL.M. | 10. Mai 2020

Ja, richtig gelesen: Wer Müll mitnimmt, macht sich des Diebstahls strafbar. So entschied es aktuell das Oberlandesgericht Köln (Beschl. v. 21.4.2020, Az. III.1 RVs 78/20).

Worum ging es im Fall des OLG Köln?

Skizzen eines Künstlers aus dem Müll fischen und dann von diesem signieren lassen wollen, um sie für einen guten Preis weiterverkaufen zu können? Keine gute Idee! Ein Mann wurde wegen Diebstahls verurteilt, weil er aus dem Papiermüll des berühmten Künstlers Gerhard Richter fischte. Er dachte, dass er Müll mitnehmen dürfe, das LG und OLG Köln sehen das aber anders.

Warum darf man Müll nicht mitnehmen?

Wegen Diebstahls nach § 242 StGB macht sich strafbar, wer den Gewahrsam an einer Sache ohne oder gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers bricht. Auf Deutsch: Wer eine Sache von einem anderen wegnimmt, ohne dass er einverstanden ist, begeht einen Diebstahl. Das gilt auch für Müll, weil der Gewahrsamsinhaber, hier der Künstler Gerhard Richter, nicht damit einverstanden ist, dass der Müll von seinem Grundstück entfernt wird. Wenn überhaupt darf nur die Müllabfuhr den auf die Straße gestellten Müll mitnehmen und entsorgen – weiterverkaufen darf auch sie die Skizzen nicht.

Was passiert mit Bildern, die jahrelang beim Dieb lagen? Erwirbt er dann Eigentum? Diese spannende Frage beantworten wir hier.

Was, wenn ich nicht wusste, dass Müll immer noch im Gewahrsam eines anderen steht?

Die Ausrede, gedacht zu haben, dass man Müll mitnehmen darf, ändert an der Strafbarkeit wegen Diebstahls nicht. Hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Der Herr im Fall des OLG Köln hat aber eine Milderung wegen eines „vermeidbaren Verbotsirrtums“ bekommen. Das Gericht meint, dass der Herr hätte erkennen müssen, dass er die Skizzen nicht mitnehmen durfte, berücksichtigt aber den Irrglauben zu seinen Gunsten, sodass die Strafe nicht ganz so hoch ausfällt. Er muss mit einer Geldstrafe rechnen.

Fazit

Wer Müll mitnimmt, macht sich strafbar. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um Sperrmüll auf der Straße handelt oder die heimische Papiertonne. Beim Betreten fremder Grundstücke kommt aber noch erschwerend der Hausfriedensbruch hinzu, wenn man dieses nicht betreten durfte. Wer daher in fremdem Abfall ein kleines Schätzchen entdeckt, sollte unbedingt den Eigentümer fragen, ob er es mitnehmen darf. Sonst gilt: Finger weg!

Sie haben Fragen zu diesem Thema?

Dann wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei. Wir helfen Ihnen umgehend!

Jetzt teilen:

Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung DE+
499,00 €

Markenanmeldung DE+

Mit einer alle Bereiche berücksichtigenden Prüfung erhalten Sie den besten Schutz für Ihre Marke und können Ihre eigene Marke in jeder Hinsicht einsetzen

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenverlängerung
49,00 €

Markenverlängerung

Schützen Sie Ihre Marke auch über die gesetzliche Schutzfrist von 10 Jahren hinaus. Verlängern Sie Ihren Markenschutz einfach online.

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.