BGH: Zum außerordentlichen Kündigungsrecht gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 107/12 Verkündet am: 10. Oktober 2012 Eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist auch unterhalb der für die fristlose Kündigung geltenden Grenze des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB möglich. Eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters liegt jedoch nicht vor, wenn der Miet-rückstand eine Monatsmiete nicht übersteigt und die Verzugsdauer weniger als einen Monat beträgt. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2012 – VIII ZR 107/12 – LG […]
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Hagen Zeitz, LL.M.
- 30. Dezember 2012