OLG Karlsruhe: Vertragsstrafe auch dann, wenn Foto nur noch über direkte Eingabe der URL erreichbar ist
Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 13.05.2011 – 1 O 12/11 – im Kostenpunkt aufgehoben, im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.100 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.09.2010 zu zahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. III. Die Beklagte […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 31. Dezember 2012