Abschlepp-Abzocke II – neue Entscheidung vereinfacht Anspruchsdurchsetzung Geschädigter
Ein jüngst vom Bundesgerichtshof entschiedener Fall (BGH, Urteil vom 6. Juli 2012 – V ZR 268/11) hinsichtlich der Kostenproblematik von Abschleppvorgängen, sollte nun insbesondere die Opfer von Gebührenabzocke beruhigen. Oft kann der betroffene Falschparker nicht erkennen, ob der Grundstückseigentümer durch eigene Angestellte oder herbei gerufene Unternehmen die Störung seines Besitzes beseitigen lässt. Umso positiver wirkt sich die vorgenannte Entscheidung zukünftig aus, da sich insbesondere die abgezockten Falschparker nun nicht mehr vom berechtigten Grundstücksbesitzer/ – eigentümer […]
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Hagen Zeitz, LL.M.
- 11. September 2012