LG Köln: Amazon-Händler haften für Urheberrechtsverletzungen an bereitgestellten Fotos
Landgericht Köln … In dem einstweiligen Verfügungsverfahren…gegen… Die Kammer weist darauf hin, dass nach der Vorberatung die einstweilige Verfügung wohl bestätigt werden dürfte. Der Verfügungskläger ist aktivlegitimiert, er hat durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung glaubhaft gemacht, dass er das Foto selbst angefertigt hat. Das streitgegenständliche Lichtbild wird durch § 72 UrhG geschützt, ohne dass es auf individuelle Gestaltung oder Schöpfungshöhe ankäme. Ein Motivschutz existiert insoweit nicht. Die Verfügungsbeklagte hat das Recht des Verfügungsklägers, das verfahrensgegenständliche Lichtbild im […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 30. Dezember 2012