Auch bei Filesharing-Abmahnungen gilt die gesetzliche Beweislastverteilung
Eine begrüßenswerte Entscheidung hat das Landgericht Düsseldorf mit Datum 21. März 2012 (AZ: 12 O 579/10) getroffen und damit einen Rückkehr zu den im Gesetz geregelten Beweislastverteilungen begründet, die bisher oftmals in gerichtlichen Entscheidungen im Bereich Filesharing vermisst wurden. Hintergrund des Verfahrens waren mehrere Abmahnungen wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen durch öffentliches Zugänglichmachen gemäß § 19a UrhG mittels Filesharing-Software. Der Beklagte hatte die geforderte strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen nicht abgegeben, so dass die Rechteinhaber diesen nun […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 19. September 2012