Fitness-Studio: Keine Vertragsverlängerung wegen Corona-Schließung
Während der Corona-Pandemie mussten alle Fitnessstudios über mehrere Monate vollständig schließen. Teilweise war bei Lockerungen ein eingeschränkter Betrieb möglich. Fitnessstudios dürfen den Vertrag jedoch nicht ohne weiteres um die Schließzeit verlängern. Hierzu gibt es schon einige Gerichtsurteile, wobei die Rechtsprechung sich uneinig zeigt. Am Beispiel des Urteils des Landgerichts Würzburg, vom 24.08.2021 (Az. 11 O 684/ 21), erfahren Sie von uns die rechtlichen Erwägungsgründe. Alles was Sie zum Thema Vertragsverlängerung bei Fitnessstudios wissen müssen, erfahren […]
-
Guido Kluck, LL.M.
- 21. Oktober 2021