LAG München: Arbeitgeber darf Rückkehr aus Homeoffice anordnen
Das Landesarbeitsgericht München entschied mit Urteil vom 26.08.2021 (Az. 3 SaGa 13/21), dass ein Arbeitgeber, der seinem Beschäftigten gestattet, seine Tätigkeit im Home-Office auszuüben, seine Weisung ändern und die Rückkehr ins Büro anordnen kann, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen das Homeoffice sprechen. Alles was Sie zu diesem Urteil und die Rückkehr aus dem Homeoffice wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag! Sachverhalt Seit Dezember 2020 arbeiteten die sonst im Büro tätigen Mitarbeiter […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 10. September 2021