Fitnessstudios und Gastronomiebetriebe bleiben zu
Das OVG Lüneburg hat am 6.11.2020 (Az. 13 MN 411/20 u.a/ Az. 13 MN 433/20) entschieden, dass Fitnessstudios und Gastronomie wegen des schnellen Infektionsgeschehens vorerst zu bleiben müssen. Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, was das Urteil für Betreiber von Fitnessstudios und Gastronome bedeutet, und was die Urteilsgründe der Richter am OVG Lüneburg sind! Verletzung des Gleichheitssatzes? Die Betroffenen haben sich an das OVG gewandt und geltend gemacht, dass die Schließung ihrer Betrieb infektionsschutzrechtlich nicht […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 10. November 2020