Keine Herausgabepflicht für IP-Adressen bei illegalem Upload
Neues vom Europäischen Gerichtshof (EuGH): in einem Grundsatzurteil vom 9. Juli 2020 (Az. C-264/19) haben die Richter des EuGH entschieden, dass Plattformen (wie Youtube usw.) bei Urheberrechtsverletzungen nur die Postanschrift herausgeben müssen. Sachverhalt Der Bundesgerichtshof (BGH) legte dem EuGH im Jahre 2019, in einem sogenannten Vorabersuchungsverfahren, bereits mehrere Fragen zum Thema Urheberrechtsverletzungen und deren Nachverfolgung vor. Hier hatte der Constantin Film-Verleih geklagt, weil er die Rechte an zwei Filmen hat, die von Youtube-Nutzern unter einem Pseudonym veröffentlicht […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 7. August 2020