Wer muss die Rückholung der Corona-Urlauber bezahlen?
Es ist so weit. Mehr als 250.000 im Ausland gestrandete Menschen wurden aufgrund der Corona-Pandemie mit Hilfe des Auswärtigen Amtes zurückgebracht. Die teilweise spöttisch als „Maas“-Airline bezeichneten Flüge zur Rückholung, der in der Welt gestrandeten Bundesbürger und EU-Bürger während des Ausbruchs der Corona-Pandemie, werden nun den Zurückgeholten in Rechnung gestellt. Wer also damals von einer altruistische Aktion des Auswärtigen Amtes ausgegangen ist, hat sich geirrt. Staffelung der Kosten Zunächst einmal stellt sich aber die Frage, […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 10. Juli 2020