Platform-to-Business-Verordnung (P2B-VO)
Die „Verordnung (EU) 2019/1150 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“ – kurz: P2B-VO – gilt ab dem 12. Juli 2020. Wir erklären, was Sie wissen sollten. Wen betrifft die P2B-VO? Die P2B-VO gilt im Verhältnis zwischen den Anbietern von Online-Vermittlungsdiensten sowie Online-Suchmaschinen und gewerblichen Nutzern. Unter die Vermittlungsdienste fallen Handelsplattformen wie Amazon und eBay, aber auch Reiseportale und App Stores […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 24. Mai 2020