DSGVO auf der eigenen Webseite
Die DSGVO müsste eigentlich spätestens seit dem 25.05.2018, also seit 1,5 Jahren, von jedem Webseiten-Betreiber umgesetzt worden sein. Leider scheint dies aber immer noch nicht bei allen der Fall zu sein, wie jüngst die Fälle von z.B. Delivery Hero zeigen, die hohe Bußgelder für DSGVO-Verstöße zahlen mussten. Wir wollen daher erklären, welche Stolpersteine es bei der Umsetzung der DSGVO gibt und geben eine einfache Lösung mit an die Hand!eroHkasjb Rechtliche Grundlagen Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt […]
-
Guido Kluck, LL.M.
- 17. November 2019