BGH: Yelp darf filtern
Yelp darf seine Nutzerbewertungen durch eine automatisierte Software filtern, so entschied der BGH in seinem jüngsten Urteil vom 14. Januar 2020 zum Thema Bewertungen im Rahmen eines Bewertungsportals. (Az. VI ZR 496/18). Das US-Bewertungsportal Yelp darf nunmehr offizielle die Bewertungen seiner Nutzer kategorisieren und dementsprechend auswerten. Ausgangslage im Streit um Yelp Geklagt hatte eine Fitness-Studio-Betreiberin mit der Begründung, dass Yelp die Bewertungen automatisiert in „empfohlen“ und „nicht empfohlen“ differenziere und für das angezeigte Gesamtergebnis nur die empfohlenen Bewertungen auswertet. […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 21. Januar 2020