Reichweite vom Auskunftsanspruch
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt in Art. 15 DSGVO betroffenen Personen einer Datenverarbeitung einen umfangreichen Auskunftsanspruch gegen den Datenverarbeiter. Unklar ist jedoch, wie weit dieser Auskunftsanspruch reicht. Mit dieser Frage hatte sich das OLG Köln in seinem Urteil vom 26.7.19 (20 U 75/18) zu befassen. Nach diesem Urteil ist der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nicht zu unterschätzen. Was war geschehen? Der Kläger war Kunde einer Lebensversicherung und machte seinen Auskunftsanspruch nach der DSGVO bei dem Unternehmen geltend. Dort […]
-
Guido Kluck, LL.M.
- 15. November 2019