IP-Anonymisierung bei Google Analytics
Das LG Dresden entschied (Urt. v. 11.01.2019 – 1a O 1582/18), dass die Übermittlung der IP-Adresse über Google Analytics das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nutzers verletzt und eine IP-Anonymisierung durchzuführen ist ! Wir erklären, was das für Webseitenbetreiber bedeutet. Was entschied das LG Dresden zur IP-Anonymisierung bei Google Analytics? Der Kläger verlangte von der Webseitenbetreiberin vor allem, dass sie seine IP-Adresse in Zukunft nicht mehr an Google übermittelt. Diese hat das Tracking-Tool Google Analytics verwendet, inzwischen […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 6. Dezember 2019