Aus für die „Nirgendwo günstiger Garantie“
Das LG Köln hat die Werbung mit einer „Nirgendwo Günstiger Garantie“ auf einem Versicherungsportal im Internet verboten. Die beanstandete Werbeaussage sei für Kunden irreführend. Darüber hinaus stellte das Gericht unter dem Vorsitz von Herrn Vorsitzenden Richter Dr. Kreß fest, dass das Vergleichsportal nach Auskunft darüber, wie viele Versicherungsverträge über die entsprechende Website an Versicherungsnehmer weitergeleitet worden sind, zum Schadensersatz an die Klägerin verpflichtet ist (Urteil vom 22.04.2020, Az.: 84 O 76/19). Frühere Entscheidung des LG […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 14. Mai 2020