Anhörung vor einstweiliger Verfügung
Das Bundesverfassungsgericht musste sich erneut mit dem Thema Anhörung im äußerungsrechtlichen Eilverfahren beschäftigen. Die Richter entschieden per Beschluss vom 03.06.2020 (Az. 1 BvR 1246/20), dass eine Anhörung des Betroffenen immer erfolgen muss, auch dann, wenn wegen Eilbedürftigkeit keine mündliche Verhandlung durchgeführt wird. Streit zwischen Polizeigewerkschaften In dem Verfahren, mit dem das Bundesverfassungsgericht beschäftigt war, ging es um einen Streit zwischen zwei Polizeigewerkschaften, in dem eine Äußerung bei der Vorbereitung der Personalratswahlen der Bundespolizei moniert wurde. […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 10. Juni 2020