Miethaie unterliegen vor dem BGH
Zwei Miethaie aus München unterlagen vor dem BGH. Der BGH hat in seinem Urteil vom 17.12.2019 entschieden, dass die identifizierende Berichterstattung der Bild-Zeitung über zwei Miethaie, die jahrelang nicht erlaubte Geschäfte mit Immobilien machten, zulässig war (Az. VI ZR 504/18). In diesem Fall, so der BGH, überwog das Öffentlichkeitsinteresse das individuelle Recht am eigenen Bild der beiden Männer. Ausgangslage Die Bild-Zeitung berichtete im Februar 2017 über ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) München, bei dem es darum […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 10. März 2020