Im Zweifel für die Anhörung – jetzt auch im Wettbewerbsrecht
Mit Beschluss vom 27.07.2020 (Az. BvR 1379/20) entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass die im zivilrechtlichen Eilschutz geltenden Maßstäbe auch im Wettbewerbsrecht gelten. Sachverhalt Im Verfahren vor dem LG München I ging es um einen wettbewerbsrechtlichen Streit zum Thema „Produktbezeichnung im medizinischen Bereich“. Genauer: ein abgemahntes Unternehmen wollte keine Unterlassungs- bzw. Verpflichtungserklärung abgeben, da sie der Meinung waren, dass die Produkte ausreichend gekennzeichnet wären. Daraufhin beantragte der abmahnende Betrieb eine Unterlassungsverfügung bei Gericht. Das Gericht zweifelte […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 26. August 2020