Bezeichnung „Webinar“ geschützt – Achtung vor Abmahnungen
„Webinare“ erfahren coronabedingt seit einigen Monaten einen Boom. Dabei verwenden Veranstalter wie selbstverständlich den Begriff „Webinar“. Auf Facebook aber auch auf anderen Social-Media Seiten liest man seit einiger Zeit immer wieder von Diskussionen darüber, dass der Begriff markenrechtlich geschützt sei. Dieser Artikel informiert Sie darüber, ob der Begriff „Webinar“ wirklich markenrechtlich geschützt ist, ob Ihnen eine Abmahnung bei der Verwendung des Begriffs droht und wie Sie sich richtig verhalten sollten, damit Ihnen keine rechtlichen Konsequenzen […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 7. August 2020