Erste Bußgeldverfahren wegen offener Corona-Kontaktlisten
Von vielen befürchtet und nun auch aufgedeckt: der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar entdeckte bei einer Nachkontrolle, dass nicht alle Gastwirte die personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Corona-Personenverfolgung abgegeben werden müssen, vertraulich behandeln. Solche Nichtbeachtung der Datenschutzvorgaben rief zunächst nur Ermahnungen hervor, doch mittlerweile wird für das Zuwiderhandeln gegen die Bestimmungen der DSGVO mit Sanktionen bestraft. Tägliche Beschwerden von Kunden Datenschutzbeauftrage erreichen täglich unzählige Beschwerden von Kunden, die sich über offene Kontaktlisten beklagen. Diese, aufgrund […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 9. September 2020