Corona-Soforthilfen: Verwendung auch für den Lebensunterhalt zulässig?
Bund und Länder haben innerhalb der Corona-Krise höchst schnell reagiert, und durch staatliche Sorforthilfen und Hilfspaketen Unternehmen innerhalb der nunmehr entstandenen wirtschaftlichen Engpässe durch die schwere Zeit geholfen bzw. tun dies noch immer. So sollen auf Existenzgefährdungen reagiert werden und Unternehmen vor der drohenden Insolvenz geschützt werden. Besonders betroffen von der Krise sind Kleinunternehmen bzw. Kleinunternehmer und Einzelselbstständige. Sie können momentan sogenannte Soforthilfen im Rahmen einer einmaligen Subventionszahlung beantragen. Wenn diese ausgezahlt wurde, ist die […]
-
Guido Kluck, LL.M.
- 30. April 2020