Warning: session_start(): Cannot start session when headers already sent in /var/www/html/includes/auth.inc.php on line 2

Zyprischer Käsehersteller vor Gericht

Guido Kluck, LL.M. | 18. März 2020

Ein zyprischer Käsehersteller klagte gegen seinen bulgarischen Konkurrenten. Dabei machte der Käsehersteller insbesondere eine Markenrechtsverletzung geltend. Um sein Recht zu bekommen zog dieser bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). 

Was war geschehen?

In der Vorinstanz ging es um die Frage, ob zwischen der Kollektivmarke „Halloumi“ und der Unionsmarke „BBQLOUMI“ eine Verwechslungsgefahr bestand oder nicht. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) habe diese Frage nicht hinreichend geprüft, sodass es sich nunmehr erneut mit dieser Thematik befassen muss.

Die Klägerin „Stiftung zum Schutz des traditionellen zyprischen Käses namens Halloumi“ ist Inhaberin der älteren Kollektivmarke „Halloumi“. Sie sieht sich durch das bulgarische Konkurrenzunternehmen in ihren Rechten aus der Unionsmarke verletzt. Der Beklagte betreibt ebenfalls Käse unter der Unionsmarke „BBQLOUMI“.

Im Vorfeld an die Klage erhob die Markeninhaberin Widerspruch beim für diese Fragen zuständige Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Die Behörde wies diesen jedoch zurück und begründete dies damit, dass zwischen den beiden Marken keinerlei Verwechslungsgefahr hinsichtlich der Warenherkunft bestünde.  

Wie entschied der EuGH?

Der EuGH entschied, dass das EuG sich erneut mit dieser Frage befassen muss, da es in den Augen der Richter des Gerichtshofes nicht hinreichend genug geprüft habe, ob eine Verwechslungsgefahr besteht oder nicht. Insoweit wies es den Fall zurück an den EuG (Urt. v. 05.03.20, Az. C-766/18 P).

Der EuGH ist der Ansicht, dass die Verwechslungsgefahr auch bei sogenannten Kollektivmarken genau überprüft werden muss. Die schwache Unterscheidungskraft einer älteren Marke schließe das Vorliegen von Verwechslungsgefahr nicht gänzlich aus, entschied der EuGH.

Das EuG hielt fest, dass der Begriff „Halloumi“ selbst nur die Bezeichnung einer bestimmtem Käsesorte ist und daher so gut wie keine Unterscheidungskraft hat. Auch war der EuG der Ansicht, „dass bei schwacher Unterscheidungskraft der älteren Marke das Bestehen von Verwechslungsgefahr auszuschließen sei […].“

Begründung des EuGH

EuGH hingegen sah die Verwechslungsgefahr als gegeben an. Hier ist nicht ausgeschlossen, dass der Verbraucher ein anderes Produkt fälschlich den Inhabern der Kollektivmarke zuordnen könnte. Das Abweichen von den Kriterien zur Beurteilung von Verwechslungsgefahr bei Bestehen einer Kollektivmarke ist nicht zulässig.

Daher kam der EuGH zu dem Ergebnis, dass der EuG seine Prüfung nicht umfassend vorgenommen hat und nicht alle nötigen Aspekte beleuchtet hat. IM Ergebnis liegt damit ein Rechtsfehler vor, der aus Aufheben des Urteils notwendig mache. Das EuG muss sich nunmehr erneut mit der Sache beschäftigen und das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr erneut prüfen.

Wir helfen Ihnen gerne!

Wenn auch Sie Fragen zum Thema Markenrecht haben, melden Sie sich gerne bei uns. Auch wenn Sie eine Anmeldung einer Marke durchführen wollen, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.


Kennen Sie schon unsere Rechtsprodukte zum Markenrecht? Wir registrieren Ihre DE-MarkeDE-Marke+ oder EU-Marke bzw. verlängern Sie zum Festpreis! Sie können sich hier informieren.


Notice: Trying to access array offset on value of type bool in /var/www/html/blog/wp-content/plugins/advanced-custom-fields-pro/includes/api/api-template.php on line 471

Jetzt teilen:


Notice: Trying to access array offset on value of type bool in /var/www/html/blog/wp-content/themes/unify-lwp/functions.php on line 273

Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS


Notice: Undefined variable: pdo in /var/www/html/cta-werbung.php on line 20

Fatal error: Uncaught Error: Call to a member function query() on null in /var/www/html/cta-werbung.php:20 Stack trace: #0 /var/www/html/blog/wp-content/themes/unify-lwp/single.php(279): include() #1 /var/www/html/blog/wp-includes/template-loader.php(106): include('/var/www/html/b...') #2 /var/www/html/blog/wp-blog-header.php(19): require_once('/var/www/html/b...') #3 /var/www/html/blog/index.php(17): require('/var/www/html/b...') #4 {main} thrown in /var/www/html/cta-werbung.php on line 20