Unwirksamkeit der Klausel zu einem Jahresentgelt in der Ansparphase von Bausparverträgen
Wir haben eine positive Nachricht für alle Bausparer: Der Bundesgerichtshof hat am 15. November 2022 entschieden, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel, mit der die Bausparkasse von den Bausparern in der Ansparphase der Bausparverträge ein sogenanntes Jahresentgelt erhebt, unwirksam ist (AZ. XI ZR 551/21). Wir fassen für Sie alles Wichtige auf unserem Blog zusammen! Die Ansparphase und der Traum vom Eigenheim Um sich längerfristig gesehen ein Eigenheim leisten zu können, setzen […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 25. November 2022