Fotografin steht nach verlegter Corona-Hochzeit Geld zu
Der Bundesgerichtshof urteilte am 27.04.2023 (AZ. VII ZR 144/22), dass ein Hochzeitspaar, dass für seine Hochzeit eine Fotografin beauftragt hat, die gezahlte Anzahlung nicht deshalb zurückverlangen kann, weil es nach coronabedingter Verschiebung der Feier einen anderen Fotografen bevorzugt, der zum ursprünglichen Termin verhindert war. Wir fassen für Sie das Wichtigste auf unserem Blog zusammen! Der Rechtsstreit um die Anzahlung Das Brautpaar beauftragte die Fotografin für ihre Hochzeit im Sommer 2020 und zahlten ihr eine Anzahlung […]
-
Guido Kluck, LL.M.
- 3. Mai 2023