Schneeschippen, Streuen & Co. – alle Jahre wieder
Jedes Jahr aufs Neue stellen sich die gleichen Fragen. Wann muss wer den Schnee beseitigen und die vereisten Flächen streuen? Wenn mietvertraglich keine andere Pflichtentragung ausgehandelt wurde ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer beziehungsweise der Vermieter zur Gewährleistung der sicheren Begehbarkeit von Grund und Boden des zum Publikumsverkehr dienenden Weges und der Hauszugänge angehalten. Viele Vermieter/Eigentümer nutzen die Möglichkeit zur Übertragung des Winterdienstes auf Hausreinigungsfirmen und Winterdienste. Wer will schon wochentags seinen Räumpflichten am frühen Morgen um […]
- Hagen Zeitz, LL.M.
- 7. Dezember 2012