BGH: Die Übernahme einer 2-Sekunden-Rhythmussequenz verstößt gegen das Urheberrecht – Tonträger-Sampling
BGH Pressemitteilung 210/2012: “Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es unzulässig ist, die auf einem fremden Tonträger aufgezeichneten Töne oder Klänge im Wege der sogenannten freien Benutzung für eigene Zwecke zu verwenden, wenn es einem durchschnittlichen Musikproduzenten möglich ist, eine gleichwertige Tonaufnahme selbst herzustellen. Die Kläger sind Mitglieder der Musikgruppe “Kraftwerk”. Diese veröffentlichte im Jahre 1977 einen Tonträger, auf dem sich unter anderem das Musikstück “Metall auf […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 30. Dezember 2012