Beweis für den Zugang einer E-Mail
Wie beweist man den Zugang einer E-Mail und wer ist für […]
In einer zunehmend digitalisierten Welt wird das „Googeln“ von Personen immer mehr zur Routine – auch im Bewerbungsverfahren. Doch wie weit dürfen Arbeitgeber gehen? Diese Frage beantwortete das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 5. Juni 2025 mit einem Urteil, das weitreichende Implikationen für den Datenschutz bei Bewerbungen hat (Az. 8 AZR 117/24).
Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eine befristete Position an der Universität Düsseldorf angestrebt. Während des Auswahlprozesses führte die Universität eine Internetrecherche über den Bewerber durch und stieß dabei auf Informationen über eine bestrittene Verurteilung auf Wikipedia, die nicht rechtskräftig war. Der Bewerber wurde darüber jedoch nicht informiert.
Das BAG entschied, dass die Universität zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 1.000 Euro verpflichtet ist. Begründet wurde dies mit einem Verstoß gegen die Informationspflichten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach Art. 14 DSGVO müssen Arbeitgeber Bewerber darüber informieren, wenn personenbezogene Daten aus anderen Quellen als dem Bewerber selbst verarbeitet werden.
Das Gericht bestätigte jedoch auch, dass eine Internetrecherche grundsätzlich dann zulässig ist, wenn sie erforderlich ist, um die Eignung zu beurteilen. Dennoch muss Transparenz gewahrt bleiben, indem über den Zweck und die Kategorien der gesammelten Daten informiert wird.
Für Arbeitgeber bedeutet das Urteil eine klare Verpflichtung zur Transparenz und Dokumentation im Bewerbungsverfahren. Sie müssen Bewerber zeitnah informieren, wenn Daten aus externer Recherche in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Verfehlungen können nicht nur finanziell teuer werden, sondern auch das Vertrauen und die Reputation des Unternehmens beeinträchtigen.
Bewerber hingegen sollten sich ihrer Auskunftsrechte bewusst sein und diese proaktiv nutzen, um Datentransparenz von potenziellen Arbeitgebern einzufordern. Auch rechtlicher Beistand sollte in Betracht gezogen werden, wenn Zweifel an der rechtmäßigen Verarbeitung persönlicher Daten erkennbar sind.
Das Urteil des BAG zeigt unmissverständlich die Balance, die zwischen den Rechten des Bewerbers und den Bedürfnissen des Arbeitgebers gewahrt werden muss. Transparenz und Offenheit sind die Schlüssel, um rechtliche Probleme zu vermeiden und ein faires Auswahlverfahren zu gewährleisten.
Für alle Beteiligten im Bewerbungsprozess ist es unerlässlich, die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu verstehen und umzusetzen. LEGAL SMART steht Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Ihre Prozesse im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben stehen.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORWie beweist man den Zugang einer E-Mail und wer ist für […]
Aktuell mahnt die Rechtsanwaltssozietät Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Majestic […]
Die Rechtsanwaltssozietät Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt aktuell im Auftrag der Sony […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Lassen Sie sich umfassend und invidiuell beraten zu Ihrer rechtlichen Frage. Fast 85% aller rechtlichen Probleme lassen sich bereits mit der anwaltlichen Erstberatung klären.
Schützen Sie Ihre Marke auch über die gesetzliche Schutzfrist von 10 Jahren hinaus. Verlängern Sie Ihren Markenschutz einfach online.
Gehen Sie auf Nr. Sicher. Lassen Sie Ihre Werbung vor der Veröffentlichung anwaltlich prüfen und sichern Sie sich vor Abmahnungen.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.