LG Düsseldorf: Die Veröffentlichung von Nacktbildern ohne Befugnis begründet Anspruch auf Schmerzensgeld
Landgericht Düsseldorf Urteil Die Beklagte wird verurteilt, 1. an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,- EUR zu zahlen, 2. es zu unterlassen, Nacktabbildungen von der Klägerin wie nachstehend (in schwarz-weiß) eingeblendet, zu veröffentlichen und zu verbreiten: 3. an die Klägerin außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 489,45 EUR zu zahlen. 4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 5. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 90% und der Klägerin zu 10% auferlegt. 6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 30. Dezember 2012