Fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Krankheit
Das Arbeitsgericht Siegen urteilte am 17.03.2022 (Az. 5 Ca 1849/21), dass ein Auszubildender eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten begeht, wenn er sich krankschreiben lässt, obwohl er gesund ist, um eine Prüfung zu schwänzen. Die fristlose Kündigung seitens der Ausbildungsstelle war daher rechtmäßig. Alles was Sie zu diesem Urteil wissen müssen, erfahren Sie auf unserem Blog! Sachverhalt Der Kläger machte eine Ausbildung zum Sport- und Gesundheitstrainer. Er bestand eine schulische Prüfung nicht und die Nachholprüfung […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 31. Mai 2022